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Sozialversicherung - Statusprüfung!Ihr Recht in der Sozialversicherung
Sind Sie wirklich versichert?
Für geschäftsführende Gesellschafter und Fremd-Gesellschafter eine der wichtigsten Fragen überhaupt. Eine Prüfung, ob tatsächlich Leistungen aus den Sozialversicherungen zu erwarten sind! Das gilt auch für mitarbeitende Familienmitglieder.
Für viele Beitragszahler wäre es regelrecht ein Traum, könnten sie aus der gesetzlichen Sozialversicherung "’raus" und stattdessen privat wesentlich lukrativer und sinnvoller ein Altersversorgungsvermögen aufbauen.
Dabei wäre dies bei der relevanten Zielgruppe (Geschäftsführer, Gesellschafter, mitarbeitende Angehörige) in vielen Fällen sogar möglich, würden die Betroffenen den Weg dazu kennen.
Wussten Sie?
Diese "Angestellten" erhalten oftmals Gehälter und entrichten daraus Sozialversicherungs-Beiträge. Im Falle der Arbeitslosigkeit erhalten Sie jedoch oft keine Leistung, da Sie als quasi Selbstständige gesehen werden. Statt einer scheinbaren Sozialversicherungs-pflicht liegt tatsächlich eine Versicherungsfreiheit vor.
Erst im Falle der Leistungsanfrage wird die Sozialversicherungspflicht geprüft. Dann kommt das böse Erwachen! Eine Ausnahme gilt für mitarbeitende Angehörige (erkennbare!) für nach 2004 geschlossene Verträge.
Beispiel 1: Angela B. war in der Einzelunternehmung ihres Mannes angestellt. Die Aufträge nahmen ab, er musste sie entlassen. Sie stellte Antrag auf Arbeitslosengeld (ALG), doch dieser wurde abgelehnt. Angela B. wurde nachträglich vom Arbeitsamt als nicht versicherungs-pflichtig eingestuft. Sie hatte einen Darlehensvertrag mit unterzeichnet.
Beispiel 2: Stefan G. war über zwölf Jahre angestellter GmbH-Geschäftsführer eines Entsorgungsbetriebes. Die Sozialversicherungsbeiträge wurden regelmäßig abgeführt, bis das Unternehmen wegen hoher Forderungsausfälle dicht machen musste. Stefan G. verlor seinen Posten und beantragte Arbeitslosengeld (ALG). Doch ALG wurde ihm verweigert, denn das Arbeitsamt stufte ihn als Selbstständigen ein – er war mit 30 Prozent am Unternehmen beteiligt.
Aktuelle Beispiele zeigen, dass trotz jahrelanger Entrichtung von Sozialversicherungs-Beiträgen für "angestellte" Familienangehörige - bis zum dritten Grad - auch bei Berufsunfähigkeit die Rentenleistung von der BfA abgelehnt wurde.
Begründung: Der Angestellte sei nicht sozialversicherungspflichtig gewesen!!
• Auch im Falle der Insolvenz gibt es keine Leistungen
• Vielmehr kann der Insolvenzverwalter vom „scheinbar“ versicherten Mitarbeiter die „unberechtigt“ erhaltenen Arbeitgeberzuschüsse zurückfordern
• Im Falle einer Steuerprüfung kann der Betriebsprüfer vom Unternehmen Steuernachzahlungen fordern, da die Arbeitgeberzuschüsse zur Sozialversicherung der Rechtsgrundlage entbehren
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