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19 geldwerte Tipps für Sie als Unternehmer

1) Familie über das Unternehmen absichern

Die Mithilfe der Unternehmerfamilie ist in vielen Firmen unverzichtbar. Nur konsequent also, dass auch sie von den Vorteilen einer betrieblichen Altersvorsorge profitiert: So kann zum Beispiel der Ehepartner statt aus voll versteuertem Einkommen steuer- und sozialabgabenfrei Rücklagen für das Alter bilden. Die muss er erst zu den dann meist geringeren Sätzen versteuern.

Diese Möglichkeit gibt es in jeder Firmenrechtsform. Entscheidend ist allein ein förmlicher Anstellungsvertrag. Der muss allerdings im Prinzip so gestaltet sein wie auch bei familienfremden Mitarbeitern.

2) Die eigene Vorsorge aufstocken

Als Eigentümer einer Kapitalgesellschaft – sei es einer GmbH oder einer AG – sind Geschäftsführer oder Vorstand zugleich angestellte Manager im eigenen Unternehmen. Deshalb können sie die ohnehin vorzuhaltende betriebliche Altersvorsorge auch für die eigene Absicherung nutzen.

Voraussetzung ist, das Sie einige gesellschafts- und steuerrechtliche Stolpersteine beachten: So sollte die Zeitspanne zwischen Zusage und Ruhestandsbeginn mindestens 10 Jahre betragen. Und für die Zusage muss ein formal korrekter Beschluss der Gesellschafterversammlung vorliegen. Am besten sprechen Sie die Details mit ihrem Steuerberater durch.

3) Steuern sparen: Basis-Rente kaum zu schlagen

Für viele Freiberufler und Selbstständige ist dies eine lukrative Möglichkeit, steuerbegünstigt für den Ruhestand vorzusorgen. Mit der Basis-Rente können im aktiven Berufsleben Einkünfte steuermindernd in die Altersvorsorge eingezahlt werden.

Vorsorgeaufwendungen von bis zu 20.000 EUR pro Kopf und Jahr können steuerlich geltend gemacht werden.
So beträgt die Höhe der Förderung in 2010 bereits 70 %, um – jährlich um 2 % ansteigend – im Jahr 2025 dann 100 % zu erreichen. Der in die Basis-Rente investierte Betrag wird in der Steuererklärung als Sonderausgabe von den Einkünften abgezogen.

Beispiel in 2010
Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 EUR (Selbstständig, ledig, Grenzsteuersatz 40 %)

• absetzbar sind 70 % = 14.000 EUR
• zzgl. 5.069 EUR Vorsorge-Höchstbetrag = 19.069 EUR (max. abzugsfähiger Betrag)
• Steuervorteil: 14.000 EUR x 40 % = 5.600 EUR

Seit 2006 lohnt die Basis-Rente vom ersten Beitrag an! Ganz gleich ob Einmalbeiträge oder eine monatliche Sparrate gewählt wird.
Vorteil der Basis-Rente: Erst dann, wenn die Rente ausgezahlt wird, werden Steuern fällig.

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